Eisenbahnbetriebsleiterin (BOA)
Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und im betriebssicheren Zustand zu halten. § 4 (1) AEG
Laut Eisenbahnbetriebsleiterverordnung – EBV ist gemäß § 1 ein Eisenbahnbetriebsleiter vor der Betriebsaufnahme zu bestellen, der unbeschadet der Verantwortung des Unternehmers für das sichere Betreiben der Eisenbahninfrastruktur verantwortlich ist. Die Bestellung des Eisenbahnbetriebsleiters bedarf der Bestätigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Ich bin beim Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht des Freistaates Thüringen seit dem 12.02.2015 als Anschlussbahnleiterin bestätigt.
Zudem habe ich den Befähigungsnachweis als Rangierleiterin mit Bremsprobeberechtigung für den Einsatz in nichtöffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen.
Ich biete Ihnen meine Leistungen als Eisenbahnbetriebsleiterin (BOA) an:
- die Organisation Ihres sicheren Bahnbetriebes und Bahnbetriebsmittel Ihrer nichtöffentlichen Eisenbahn
- die Organisation der betriebssicheren Unterhaltung Ihrer Eisenbahninfrastrukturen, Instandhaltung und Unterhaltung von Bahnanlagen und Bauwerken
- die Aus- und Fortbildung Ihrer Betriebseisenbahner durchzuführen bzw. zu organisieren, den Wissensstand zu prüfen und zu dokumentieren, Unterweisungen durchzuführen
- die betriebssichere Tätigkeit der Mitarbeiter zu überwachen und ggf. Unregelmäßigkeiten zu klären
- die Umsetzung von Anweisungen der Aufsichtsbehörden und Sorge um Einhaltung von Rechtsvorschriften
- die sichere Durchführung von Zugfahrten und Rangierarbeiten zu gewährleisten
- die Abstimmung zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, soweit dies für das sichere Erbringen von Verkehrsdienstleistungen erforderlich ist
- die Beratung in allen Angelegenheiten, die den sicheren Betrieb der Infrastruktur und des Eisenbahnbetriebes betreffen, sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu untersuchen und Ergebnisse und Mängel der Geschäftsführungzu melden